Es ist also klar, daß der Staat nicht nur eine örtliche Gemeinschaft ist und auch nicht eine solche zum Zweck gegenseitigen Schutzes vor Unrecht oder zu dem des Güteraustauschs; sondern das alles ist zwar notwendig, wenn ein Staat bestehen soll, aber, auch wenn das alles vorhanden ist, so haben wir noch keinen Staat, sondern der Zweck eines solchen ist eine sittliche Lebensgemeinschaft in Familien und Geschlechtern zur Verwirklichung eines in sich geschlossenen und selbstständigen Daseins.

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